Shenzhen, 22.09.2008: China lockert Kontrollen für Aktienrückkäufe
Die China Securities Regulatory Commission (CSRC) hat erste Entwürfe für die Lockerung der Kontrollen zum Rückkauf von Aktien vorgelegt.
Laut den Entwürfen auf der Website der CSRC müssen gelistete Aktien nicht mehr die Erlaubnis der China Securities Regulatory Commission einholen. Stattdessen können die Unternehmen, nach Zustimmung der Aktionäre und Bekanntmachung über die Transaktionen bei der CSRC, Rückkäufe tätigen.
Die CSRC wird bis zum 28.09.2008 öffentliche Meinungen zu den Entwürfen einholen.
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